Ressourcen erhalten

Sowohl das Binsheimer Feld als auch das Gindericher Feld sind als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Was bedeutet das? Wasserschutzgebiete dienen der Reinhaltung des Wassers als Lebensgrundlage für Mensch und Umwelt. „Wasser", so die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), „ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss." Mittel der Wahl: die Einrichtung von Wasserschutzgebieten. Wasserschutzgebiete sind Areale, für die zum Schutz von Gewässern vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten.

Wirksamer Gewässerschutz

Mehr als 70 % des Trinkwassers stammt aus Grundwasser. Es ist daher die wichtigste Trinkwasserressource Deutschlands. Das Bundesumweltministerium beschreibt es als zentrale Aufgabe der Gewässerschutzpolitik, „das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen, die Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten, eine geregelte Abwasserreinigung sicherzustellen und alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, möglichst im Einklang mit dem Schutz der Gewässer langfristig zu sichern."

Das Wasserschutzgebiet ist ein gesetzliches Instrument, Grundwasserareale für die öffentliche Wasserversorgung zu schützen. Es ist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten. Das Ziel: Wasserschutzgebiete sollen den Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen frei von wassergefährdenden Stoffen halten. Unser aktuelles Trinkwassergewinnungsgebiet, das Binsheimer Feld, ist bereits seit 1996 Wasserschutzgebiet.

Im Jahr 2007 hat die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Wasserbehörde auch unser künftiges Gewinnungsareal, das Gindericher Feld, zur Wasserschutzzone ernannt: optimale Voraussetzungen für bestes Trinkwasser am Niederrhein.

Unser Lesetipp: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flyer-wasserwirtschaft-in-deutschland-grundlagen

 

Ein Wasserschutzgebiet hat mehrere Schutzzonen:

Schutzzone 1: In diesem engsten Bereich um die Brunnen der Wassergewinnungsanlage, dem sogenannten Fassungsbereich, und in seiner unmittelbaren Umgebung muss jegliche Verunreinigung unterbleiben. Eine Flächennutzung, gleich welcher Art, ist daher nicht zugelassen. Der Bereich ist regelmäßig eingezäunt und der Zutritt ist nur befugten Personen gestattet.

Schutzzone 2: Dieses engere Schutzgebiet ist so angelegt, dass die Fließzeit des Grundwassers vom äußersten Rand bis zu den Brunnen mindestens 50 Tage beträgt. Dieser Zeitraum stellt sicher, dass jegliche bakterielle Verunreinigungen des Trinkwassers ausgeschlossen werden. Da eine Verletzung der Deckschicht in der Schutzzone 2 verboten ist, gibt es dort u. a. Beschränkungen für Bebauung, Landwirtschaft und Straßenbau.

Schutzzone 3: Das weitere Schutzgebiet dehnt sich, wenn irgend möglich, bis zur Grenze des Einzugsgebietes der Brunnen aus und erfasst damit das gesamte der Wassergewinnung zufließende Grundwasser. Die Schutzbestimmungen sollen vor allem chemische Beeinträchtigungen verhindern, da diese sich sehr langfristig auswirken würden. Hier gelten Verbote und Nutzungseinschränkungen für die Massentierhaltung, das Anwenden von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, das Ablagern von Unrat, für Kläranlagen sowie für Sand- und Kiesgruben.

Hüter des Wasserschutzes: WVN übernimmt in seinen Wasserschutzgebieten die unterschiedlichsten Aufgaben. Neben der Information über die zu beachtenden Regeln und der Kontrolle des Geländes, obliegt ihm die Mitarbeit bei Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörden sowie die Kooperation mit der hier ortsansässigen Landwirtschaft. Wir kümmern uns.

Dokumente zum Download

 

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