Vorsorge-Maßnahmenwerte für PFOA und PFOS im Trinkwasser

Was müssen die Wasserversorger aus Vorsorgegründen tun?

1. März 2020

Diskussionsstand

Das Umweltbundesamt (UBA) hat aufgrund anhaltender Diskussionen bereits im Dezember 2019 über eine erforderliche gesundheitliche Neubewertung der Perfluoroktansäure (PFOA) und der Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) vorübergehende Vorsorge-Maßnahmenwerte für beide Stoffe empfohlen. 

Im Jahr 2018 hatte die europäische Lebensmitttelsicherheitsbehörde EFSA die akzeptablen Werte für die Stoffe im Lebensmittelbereich aus der Gruppe der Perfluorchemikalien (PFAS) gesenkt. Es wird derzeit geprüft, ob auch die bisherigen gesundheitlichen Leitwerte (TWLW) für beide, sowohl PFOA sowie PFOS als zu hoch für Trinkwasser  anzusehen sind.

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt aufgrund der generellen Besorgnis, dass es notwendig sein könnte die TWLW abzusenken, dies wäre aus Vorsorgegründen eine vorübergehende Senkung der Maßnahmenwerte für besonders empfindliche Bevölkerungsruppen wie stillende Mütter, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Alter von 24 Monaten. 

Bis zur Festlegung neuer gesundheitlicher Leitwerte für PFOA und PFOS gelten vorübergehnde Vorsorge-Maßnahmenwerte. Im Sommer 2020 werden europaweit mit der neuen EU-Trinkwasser-Richtlinie, Grenzwerte für die PFAS eingeführt, dieses ist zusätzlich zu berücksichtigen. Im Jahr 2022 werden diese Grenzwerte auch für Deutschland verbindlich

 

Um welche Werte geht es genau?

  • Bisherige Leitwerte (TWLW)

        PFOS: 0,1 µg/l

        PFOA: 0,1 µg/l 

  • Vorübergehende Vorsorge-Maßnahmenwerte

        PFOS: 0,05 µg/l

        PFOA: 0,05 µg/l

  • Zukünftige Grenzwerte in der EU

       PFOS: kein separarter Wert

       PFOA: kein separater Wert 

       PFAS: 0,1 µg/l (1)

(1) Grenzwert für die Summe von 20 im Anhang III, Teil B Nr. 3 einzeln aufgeführten perfluorierten Carbon- und Sulfonsäuren mit 4 bis 13 Kohlenstoff-Atomen, darunter auch PFOA und PFOS 

Handlungsbedarf

Wenn die vorübergehenden Vorsorge-Maßnahmenwerte überschritten werden, sind gemäß der aktuellen Meldung auf der Website des UBA, Sofortmaßnahmen erforderlich. Es kann so interpretiert werden, das erstens die Notwendigkeit besteht, Daten der beiden Stoffe, besser wäre die ganze Gruppe der PFAS zu erheben, um für eventuelle Sofortmaßnahmen eine Grundlage zu haben. 

https://www.umweltbundesamt.de/senkung-der-vorsorge-massnahmenwerte-fuer-pfoapfos

Bei einer Überschreitung eines oder beider Vorsorge-Maßnahmenwerte kommt als sinnvolle Sofortmaßnahme nur die Empfehlung einer Trinkwasser-Verzehrbeschränkung für diesen Personenkreis in Betracht.  Dieses muss aktiv an die Kunden vom betroffenen Wasserversorger kommuniziert werden.

 


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