Informationsblatt zu Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet (WSG)
Das Grundwasser ist ein wichtiger Rohstoff, aus dem unser Trinkwasser gewonnen wird. Deswegen hat der Schutz des Grundwassers einen außerordentlich hohen Stellenwert. Im Wasserschutzgebiet sind Handlungen verboten oder nur eingeschränkt zulässig ( z.B. mit einer Grundwasserfreilegung verbundene Abgrabungen / Erdaufschlüsse), die sich nachteilig auf das Grundwasser auswirken können.
Die von Ihnen geplante Maßnahme liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde (UWB), ob für Ihre Maßnahme eine Genehmigung erforderlich ist. …
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